Message-ID: <8fji7e.3vs573v.0@bruder.michaelhermes.de> From: Thorsten Hermes Date: Sat, 13 May 2000 12:35:58 +0200 Arbeitsvertrag: =============== Arbeitsvertrag zwischen ______________ (im folgenden Chef genannt) und einem Studenten (im folgenden Student genannt). §1 Tätigkeit Der Student wird vom Chef als Vorlese- und Abschickstudent eingestellt. Hierbei hat er alles vorzulesen und abzuschicken, was der Chef will. Bei Bedarf muss er auch als Tippstudent arbeiten. §2 Arbeitszeit Arbeitszeit für den Student ist dann wenn es der Chef so will. §3 Urlaub Urlaub gibt es dann wenn der Chef auch Urlaub hat. §4 Entlohnung Der Chef entlohnt den Studenten mit genügend Naturalien, dass dieser nicht verhungert. Bei guten Leistungen wird er nicht Abends verprügelt. §5 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginn sofort nach dem Einfangen des Student §6 Ende des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Tod oder der unwahrscheinlichen Flucht des Studenten §7 Pflichtverletzung Bei Pflichtverletzung (d.h. immer wenn der Student den Mund aufmacht, meint denken zu müssen) oder wenn es dem Chef so passt (d.H. jeden Abend vor dem zubettgehen) wird der Student vom Chef oder einem eigens dafür eingestellten Prügelstudenten verprügelt. §8 grobe Pflichtverletzung Verletzt der Student seine Pflichten dahingehend, dass in der Realität flasche oder unrichtige Dinge ankommen, ist dieser auf möglichst Qualvolle Art und Weise hinzurichten. Dabei sollte mindestens eine Wanne voll Blut durch den Raum spritzen. § 9 Probezeit Die Probezeit dauert 6 Monate, in dieser Zeit kann der Student jederzeit vom Chef bei Nichtgefallen umgenietet werden. XXX ------------- (Unterschrift)