From: schabi@schabi.de (markus schaber) Subject: Re: ICH Date: 16 Sep 1999 17:16:51 GMT Nachricht von gvrjs@lif.de - am Thu, 16 Sep 1999 07:55:20 +0200 schrieb Rolf Seidel: >> > mit <zustimm></zustimm> werden aeusserungen der zustimmung als solche >> > kenntlich gemacht oder verstaerkt. kann durch mode=".." genauer >> > spezifiziert werden. >> >> Aufgenommen, herzlichen Dank. >> Kommt mit dem nächsten Update raus. > >Kann man auch Einspruch erheben? Ich finde ihn unsinnig. Kann man schon, sofern man stark genug ist. Allerdings solltest Du Dir überlegen, anders zu suchen, wenn Du sowas findest. Ich erläutere mal kurz das neue, deutlich vereinfachte und entbürokratisierte Verfahren: Wenn Du eines der drei Gremiumsmitglieder zur Annahme des Einspruchs veranlassen kannst, könntest Du sogar Erfolg haben. Vorzulegen ist ihm der Antrag in mehrfacher Ausfertigung: Als E-Mail, auf CD-ROM (eine echte, keine gebrannte), auf Diskette (800K PRODOS-Format) und per Einschreiben, wobei alle vier Formen innerhalb von zwei Stunden bei allen drei Gremiumsmitglieder eingehen müssen, mit deutlicher Kennzeichnung, welches der Gremiumsmtiglieder Du eigentlich ansprichst (die beiden anderen sind als Kopieempfänger auf dem Verteiler zu kennzeichnen). Dann würden wir im Gremium über die Zulassung des Antrages zur Bewilligunbsabstimmung beschließen, und bei einer qualifizierten 2/3 Mehrheit einen Strawpoll unter den Mitarbeitern abhalten, wobei die Erlauchten (!) unter ihnen mit doppelter Stimme zählen, Gremiumsmitglieder mit dreifacher. Natürlich sind die ensprechenden Unkosten zur Durchführung dieser Wahl, zuzüglich eventüller Kaffekassensteuern, vom Einreicher des Antrages zu entrichten. Sollte dieser ebenfalls mit 2/3 Mehrheit angenommen werden, wobei mindestens 60 Ja-Stimmen eingehen müssen, hast Du die erste Hürde genommen: Dein Antrag wird auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Gremiumssitzung gesetzt. Diese einzuberufen, erfordert zuvor eine konstituierende Sitzung des Sitzungseinberufungsausschusses, der auf der nächsten ordentlichen Gremiumssitzung von den Gremiums- mitgliedern mit einfacher Mehrheit zu wählen ist. Dieser beruft auf seiner ersten ordentlichen Sitzung dann eine ordentliche Sitzung des Gremiums ein, sofern er einen ausreichenden Bedarf hierzu erkennt. Diese Sitzung ist eine allen Erlauchten Mitarbeitern (!) zugängliche Sitzung, die kompletten Reisekosten sind ggf. vom Antragssteller zu erstatten, falls sein Antrag der einzige Grund der Sitzung ist, ansonsten anteilsmäßig ensprechend der kumulierten Sprechzeit aller Beiträge zum diesbezüglichen Tagesordnungspunkt. Auf dieser Sitzung haben die Gremiumsmitglieder Stimm- und Rederecht, die Erlauchten Mitarbeiter Rederecht. Nach der Diskussion wird abgestimmt, und falls die Abstimmung mit einer Mehrheit von 75%, mindestens jedoch vier Stimmen, angenommen wird, wird Dir das Formular für einen Löschungsantrag zugeteilt. Dieser Löschungsantrag ist dann, zuzüglich 600 Lewonzen, beim detebe-Patentamt einzureichen, das diesen nach rechtlicher Prüfung an uns weiterleitet. Damit wäre die erste Hürde erst mal überwunden, über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiere ich Dich dann, wenn es soweit ist. Im Auftrage des Gremiums, Markus -- markus schaber -- http://www.schabi.de/ -- ICQ# 22042130 Jetzt geh' ich erstmal heiraten. (Volker Müller)