From: schabi@schabi.de (markus schaber)
Subject: Re: ICH
Date: 16 Sep 1999 17:16:51 GMT

Nachricht von gvrjs@lif.de -
 am  Thu, 16 Sep 1999 07:55:20 +0200 schrieb Rolf Seidel:

>> > mit <zustimm></zustimm> werden aeusserungen der zustimmung als solche
>> > kenntlich gemacht oder verstaerkt. kann durch mode=".." genauer
>> > spezifiziert werden.
>> 
>> Aufgenommen, herzlichen Dank.
>> Kommt mit dem nächsten Update raus.
>
>Kann man auch Einspruch erheben? Ich finde ihn unsinnig.

Kann man schon, sofern man stark genug ist. Allerdings solltest
Du Dir überlegen, anders zu suchen, wenn Du sowas findest. 

Ich erläutere mal kurz das neue, deutlich vereinfachte und 
entbürokratisierte Verfahren:

Wenn Du eines der drei Gremiumsmitglieder zur Annahme des
Einspruchs veranlassen kannst, könntest Du sogar Erfolg
haben. Vorzulegen ist ihm der Antrag in mehrfacher
Ausfertigung: Als E-Mail, auf CD-ROM (eine echte, keine
gebrannte), auf Diskette (800K PRODOS-Format) und per
Einschreiben, wobei alle vier Formen innerhalb von zwei
Stunden bei allen drei Gremiumsmitglieder eingehen müssen,
mit deutlicher Kennzeichnung, welches der Gremiumsmtiglieder
Du eigentlich ansprichst (die beiden anderen sind als
Kopieempfänger auf dem Verteiler zu kennzeichnen).

Dann würden wir im Gremium über die Zulassung des Antrages
zur Bewilligunbsabstimmung beschließen, und bei einer
qualifizierten 2/3 Mehrheit einen Strawpoll unter den
Mitarbeitern abhalten, wobei die Erlauchten (!) unter
ihnen mit doppelter Stimme zählen, Gremiumsmitglieder
mit dreifacher.

Natürlich sind die ensprechenden Unkosten zur Durchführung
dieser Wahl, zuzüglich eventüller Kaffekassensteuern,
vom Einreicher des Antrages zu entrichten.

Sollte dieser ebenfalls mit 2/3 Mehrheit angenommen werden,
wobei mindestens 60 Ja-Stimmen eingehen müssen, hast Du die
erste Hürde genommen: Dein Antrag wird auf die Tagesordnung
der nächsten ordentlichen Gremiumssitzung gesetzt.

Diese einzuberufen, erfordert zuvor eine konstituierende
Sitzung des Sitzungseinberufungsausschusses, der auf der
nächsten ordentlichen Gremiumssitzung von den Gremiums-
mitgliedern mit einfacher Mehrheit zu wählen ist. Dieser
beruft auf seiner ersten ordentlichen Sitzung dann eine
ordentliche Sitzung des Gremiums ein, sofern er einen
ausreichenden Bedarf hierzu erkennt.

Diese Sitzung ist eine allen Erlauchten Mitarbeitern (!)
zugängliche Sitzung, die kompletten Reisekosten sind ggf.
vom Antragssteller zu erstatten, falls sein Antrag der
einzige Grund der Sitzung ist, ansonsten anteilsmäßig
ensprechend der kumulierten Sprechzeit aller Beiträge
zum diesbezüglichen Tagesordnungspunkt.

Auf dieser Sitzung haben die Gremiumsmitglieder Stimm-
und Rederecht, die Erlauchten Mitarbeiter Rederecht.
Nach der Diskussion wird abgestimmt, und falls die
Abstimmung mit einer Mehrheit von 75%, mindestens jedoch
vier Stimmen, angenommen wird, wird Dir das Formular
für einen Löschungsantrag zugeteilt.

Dieser Löschungsantrag ist dann, zuzüglich 600 Lewonzen,
beim detebe-Patentamt einzureichen, das diesen nach 
rechtlicher Prüfung an uns weiterleitet.

Damit wäre die erste Hürde erst mal überwunden, über
den weiteren Verlauf des Verfahrens informiere ich Dich
dann, wenn es soweit ist.

Im Auftrage des Gremiums,
Markus
-- 
markus schaber -- http://www.schabi.de/ -- ICQ# 22042130

Jetzt geh' ich erstmal heiraten. (Volker Müller)

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